In der Verbandsgemeinde (VG) Loreley liegt die Räum- und Streupflicht grundsätzlich bei den jeweiligen Ortsgemeinden oder Städten innerhalb der geschlossenen Ortslage. Diese Pflicht kann durch Satzungen auf die Grundstückseigentümer übertragen werden, wie es in Rheinland-Pfalz üblich ist. Die genauen Regelungen, einschließlich der Zeiten und Flächen, die geräumt oder gestreut werden müssen, sind in den entsprechenden Ortssatzungen festgelegt.
Allgemeine Hinweise zur Räum- und Streupflicht:
• Zeitliche Vorgaben: Gehwege und andere Flächen müssen in der Regel werktags zwischen 07:00 und 20:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ab 09:00 Uhr geräumt sein.
• Flächen: Gehwege oder ein Streifen von 1,50 m entlang der Grundstücksgrenze (falls kein Gehweg vorhanden ist) müssen von Schnee und Eis befreit werden.
• Streupflicht: Bei Glätte müssen Anlieger geeignete Materialien wie Sand oder Splitt verwenden; Salz sollte nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden.
Für weitere Informationen oder spezifische Fragen zu den örtlichen Vorschriften können Sie sich an die Verbandsgemeindeverwaltung Loreley wenden:
• Adresse: Friedrichstraße 12, 56338 Braubach
• Telefon: 06771 919-0
• E-Mail: rathaus@vg-loreley.de.