Die Ortsgemeinde Dachsenhausen erinnert alle Nutzungsberechtigten daran, dass gemäß der geltenden Friedhofssatzung die ordnungsgemäße Pflege der Grabstätten sowie der angrenzenden Flächen in deren Verantwortung liegt.
Dazu gehören insbesondere:
- die regelmäßige Reinigung,
- die Pflege der Grabstätte und der Grabzwischenräume,
- das Zurückschneiden von Bepflanzungen,
- sowie der Erhalt eines gepflegten und würdevollen Gesamtzustandes.
Die Einhaltung dieser Verpflichtung trägt wesentlich zum würdigen Erscheinungsbild unseres Friedhofes bei.
Die Ortsgemeinde bittet alle Nutzungsberechtigten, diese Pflichten zu beachten und entsprechend umzusetzen.