Die Ortsgemeinde bittet alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken mit Hecken eindringlich darum, ihre Hecken regelmäßig zu pflegen und bis zur jeweiligen Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Dies gilt insbesondere für Hecken, Sträucher und sonstigen Bewuchs, die in Gehwege, öffentliche Wege oder Pfade hineinragen und dadurch Fußgänger behindern oder die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.
Ein sauberes, gepflegtes und sicheres Ortsbild ist ein wichtiges Anliegen unserer Gemeinde. Dieses Ziel kann jedoch nur durch die Mithilfe aller Bürgerinnen und Bürger erreicht werden. Regelmäßige Pflegearbeiten tragen nicht nur zur Verschönerung des Ortsbildes bei, sondern dienen auch der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.
Darüber hinaus weist die Ortsgemeinde ausdrücklich auf die Straßenreinigungspflicht gemäß der geltenden Satzung hin. Diese verpflichtet die Grundstückseigentümer, angrenzende Gehwege, Straßenränder sowie Rinnen sauber zu halten und von Laub, Unkraut, Schmutz und sonstigen Verunreinigungen zu befreien. Auch überhängender Bewuchs ist im Rahmen dieser Pflicht zu entfernen.
Wir bitten alle Grundstückseigentümer, ihren Verpflichtungen nachzukommen und danken Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.
Gemeinsam leisten wir einen wichtigen Beitrag zu einem gepflegten und lebenswerten Ort.
Ihr Ortsbürgermeister
Sebastian Haupt