Die Grabstätten im Grabfeld 6 (siehe Skizze) sind aufgrund der abgelaufenen Nutzungszeiten bis spätestens 15. Oktober 2025 vollständig abzuräumen.
Die Abräumung umfasst:
- Bepflanzungen
- Einfassungen/Rahmen
- Grabmale
- Unsichtbare Bestandteile wie Sockel und eventuelle Fundamente
Die Räumung kann eigenverantwortlich durch die Angehörigen oder Verpflichteten erfolgen. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Gemeinde mit der Durchführung zu beauftragen. In diesem Fall bitten wir um rechtzeitige Kontaktaufnahme unter:
📞 0170 / 215 7857
Email: ortsbuergermeister@dachsenhausen.de
Sollten die Grabstätten bis zum oben genannten Termin nicht ordnungsgemäß geräumt sein, wird die Gemeinde die Einebnung auf Kosten der Verpflichteten veranlassen.
Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.