Räum- und Streupflicht 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

ich möchte Sie hiermit an Ihre Verpflichtung zur Straßenreinigung sowie an die Räum- und Streupflicht in der Winterzeit erinnern. Gemäß der geltenden Satzung sind Anlieger dazu verpflichtet, Gehwege und angrenzende Straßenbereiche sauber zu halten sowie bei Schnee und Eisglätte entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Die vollständigen Regelungen/Satzungen können auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Loreley eingesehen werden.

Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.

Satzung PDF

In der Verbandsgemeinde (VG) Loreley liegt die Räum- und Streupflicht grundsätzlich bei den jeweiligen Ortsgemeinden oder Städten innerhalb der geschlossenen Ortslage. Diese Pflicht kann durch Satzungen auf die Grundstückseigentümer übertragen werden, wie es in Rheinland-Pfalz üblich ist. Die genauen Regelungen, einschließlich der Zeiten und Flächen, die geräumt oder gestreut werden müssen, sind in den entsprechenden Ortssatzungen festgelegt.
Allgemeine Hinweise zur Räum- und Streupflicht:

Zeitliche Vorgaben: Gehwege und andere Flächen müssen in der Regel werktags zwischen 07:00 und 20:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ab 09:00 Uhr geräumt sein.

Flächen: Gehwege oder ein Streifen von 1,50 m entlang der Grundstücksgrenze (falls kein Gehweg vorhanden ist) müssen von Schnee und Eis befreit werden.

Streupflicht: Bei Glätte müssen Anlieger geeignete Materialien wie Sand oder Splitt verwenden; Salz sollte nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden.

Für weitere Informationen oder spezifische Fragen zu den örtlichen Vorschriften können Sie sich an die Verbandsgemeindeverwaltung Loreley wenden:
Adresse: Friedrichstraße 12, 56338 Braubach
Telefon: 06771 919-0
E-Mail: rathaus@vg-loreley.de.
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